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Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

Vermögenswirksame Leistungen

So geht VL-Sparen

Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen? Das kann mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) funktionieren. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt und wie Ihr Arbeitgeber und der Staat Sie fürs Sparen belohnen.  

Stetiger Vermögensaufbau

Überschaubare Laufzeit

Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage

Überblick
Optionen
Beantragen
Förderungen
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Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen unterstützen Sie dabei, den Grundstein für Ihren Vermögensaufbau zu legen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL freiwillig, zusätzlich zum Gehalt, in einen von Ihnen abgeschlossenen Sparvertrag ein. VL-Sparen ist für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten möglich. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeitende, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständige.

 

Optionen beim VL-Sparen

Fondssparen

Zur Auswahl stehen vier förderfähige Aktienfonds, zwei Rentenfonds und zwei Mischfonds. Renten- und Mischfondsprodukte werden nicht staatlich gefördert. Sie können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein. Beim Fondssparen wird sechs Jahre lang eingezahlt und das Geld ruht dann bis zum Ablauf des dann laufenden Kalenderjahres. Danach können Sie über die angesparten Fondsanteile frei verfügen.

Mehr zum Fondssparen

Bausparen

Wenn Sie vorhaben, in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen oder Ihr Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für Ihre VL. Sie können die VL nicht nur zum Eigenkapitalaufbau, sondern auch zur Tilgung Ihres Bauspardarlehens oder Immobiliendarlehens verwenden. Zu den wichtigsten Vorteilen des Bausparvertrags zählen die Zinsgarantie, die Planungssicherheit und die staatlichen Förderungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eigene Sparleistungen erhalten.

Mehr zum Bausparen
VL für einen Bausparvertrag beantragen
726 KB
PDF-Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen beantragen – so funktioniert's  

1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber

Ob und wie viele VL Sie erhalten, steht meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag. Erkundigen Sie sich sonst bei der Personalabteilung. Zahlt Ihr Betrieb keine oder nicht die vollständig förderfähigen vermögenswirksamen Leistungen von 870 Euro jährlich, dann dürfen Sie die VL selbst zahlen oder aufstocken.  

2. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Förderung

Bis zu bestimmten Einkommen erhalten Sie für Fonds oder für einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Sie kann mit einer Wohnungsbauprämie kombiniert werden, die ebenfalls an Einkommensgrenzen geknüpft ist.

3. Wählen Sie eine Geldanlage aus

Sobald Sie sich für eine Anlage entschieden haben, können Sie den Sparvertrag abschließen. Sie sind noch unsicher, was sich am besten eignet? Wir unterstützen Sie gerne. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

4. Beginnen Sie, zu sparen

Geben Sie Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung über das VL-Produkt, damit der Arbeitgeber die Sparbeiträge überweisen kann. Nun beginnt die Sparphase.

Förderungen nutzen

Bei einigen Anlageformen unterstützt der Staat Sie mit der sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie die Zulage erhalten, hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Die Informationen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

Mit der Wohnungsbauprämie, die Bausparer als staatlichen Zuschuss erhalten, sind nochmal 70 Euro extra im Jahr möglich. Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nicht für die Beiträge gewährt, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In diesem Fall können Sie die Wohnungsbauprämie nur erhalten, wenn Sie über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinaus Bausparbeiträge leisten.

In der folgenden Tabelle finden Sie alle Details zu den Fördermöglichkeiten.

  Fördermöglichkeiten Einkommensgrenzen1 Jährlich maximal geförderte Sparleistung Jährliche Förderung
Bausparvertrag  

Arbeitnehmersparzulage

40.000/80.000 €2

470 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

9 % = max. 43 € pro Person

  Wohnungsbauprämie   35.000/70.000 €2 700/1.400  €2 10 % = max. 70 € pro Person  
Investmentfonds   Arbeitnehmersparzulage   40.000/80.000 €2
400 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer  
20 % = max. 80 € pro Person  

1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Illustration: Ein Mann liest ein langes Textdokument

Tipps zur Arbeitnehmersparzulage

  • Wenn Sie keine vermögenswirksamen Leistungen in Ihrem Unternehmen erhalten, können Sie die VL selbst von Ihrem Gehalt bezahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach einen entsprechenden Auftrag.
  • Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann diese gleich zweimal einstreichen: zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.

FAQ zu vermögenswirksamen Leistungen

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen, um sie zu erhalten?

Ja, Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

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