Abgesichert bei Hochwasser, Erdbeben und Lawinen

Extremwetterversicherung: Schutz vor Naturgewalten

Die Extremwetterversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung. Mit ihr sind zusätzlich zu den Gefahren der Wohngebäudeversicherung (Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel) Schäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau, sowie Erdbeben, Erdrutsch, Schneelast und -lawinen abgesichert.

Leistungen im Überblick

  • Schutz gegen Naturgewalten wie Starkregen, Orkan, Erdbeben und Erdrutsch oder Schneelast
  • kostenloser Versicherungsschutz in der Bauphase bis zu 24 Monate
  • Beitragsrabatt für 12 Jahre bei bezugsfertigen Neubauten

Definition Elementarschäden

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von
Naturgewalten entstehen. Das kann beispielsweise Starkregen und Hochwasser sein, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen nach wochenlangem Regen oder Vulkanausbrüche. Solche Extremwetterschäden sind über eine Extremwetterschutzversicherung abgesichert. Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturgewalten, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind übrigens bereits in einer Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.

Für wen lohnt sich die Extremwetterschutzversicherung?

Wenn das eigene Haus oder die Wohnung in einem Gebiet mit hohen Umweltrisiken liegt, ist die zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden nicht nur für Eigentümer sinnvoll, sondern auch für Mieter, die ihren wertvollen Hausrat schützen wollen.

Beispiele

  • Angenommen, Sie (Mitte 40, verheiratet, ein Kind) bauen für Ihre Familie gerade ein
    Einfamilienhaus in einem Neubaugebiet bei Großenhain.
    Sie haben bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die Ihre
    Immobilie schon in der Bauphase schützt. Eine Allianz Extremwetter-Versicherung
    schützt das Haus bereits während des Baus gegen mögliche Naturgewalten wie
    beispielsweise Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck. Sobald Sie dann auch
    noch den Wert Ihrer neuen Einrichtung abschätzen können – denn jetzt haben Sie
    endlich Platz für ein Heimkino, eine hochwertige Einbauküche und bald ein zweites
    Kinderzimmer – könnten Sie auch den Versicherungsschutz Ihrer
    Hausratversicherung anpassen.
  • Angenommen, Sie (50, verheiratet, zwei Kinder) haben vor einigen Jahren Ihr
    Elternhaus in Radebeul geerbt.
    Da in Ihrer Heimatregion der Winter besonders schneereich ist und mitunter eine
    meterhohe Schneedecke auf Ihrem Dach liegt, haben Sie nicht lange überlegt - und
    sowohl Ihre Wohngebäude- als auch Ihre Hausratversicherung um einen
    Extremwetterschutz erweitert. Sollte das Dach unter Schneelast nachgeben, sind das
    Dach selbst, der ausgebaute Spitzboden und das komplette Inventar versichert.
  • Angenommen, Sie (Single, keine Kinder) bewohnen in Meißen, nahe der Elbe, eine
    Mietwohnung im Erdgeschoss.
    Sie besitzen zwar eine Hausratversicherung, haben aber bisher noch keine
    Naturgefahrenversicherung. Das könnte im Fall eines Elbhochwassers böse enden –
    schließlich lagern Sie als Freizeit-DJ Ihre Plattensammlung im Keller des
    Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen. Zwar kommt mit entsprechender Absicherung die Wohngebäudeversicherung und der Extremwetterschutz Ihres Vermieters für die Instandsetzung der Kellerräume auf. Ihre Plattensammlung allerdings sowie sonstige zerstörte Möbel und Gegenstände darin sind nicht abgedeckt.

Kosten

Die Kosten der Absicherung gegen Naturgefahren lassen sich nicht pauschal festlegen. Es fließen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Beitragshöhe mit ein: die Art des zu versichernden Gebäudes bzw. das darin enthaltene und zu versichernde Inventar, der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung, die benötigten Versicherungssummen sowie statistische Faktoren.


Ihren individuellen Beitrag ermitteln wir bei einer persönlichen Beratung.