Sofern es sich bei dem vorstehenden Konto um ein
- Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto) handelt, bestätigt der Auftraggeber der Kontoauflösung, dass der Mitkontoinhaber mit der Kontoauflösung einverstanden ist und dieser zugestimmt hat.
- Gemeinschaftskonto mit gemeinschaftlicher Verfügung (Und-Konto) handelt, sind die Unterschriften aller Kontoinhaber erforderlich.
- Einzelkonto eines Minderjährigen mit Einzelverfügungsbefugnis der Sorgeberechtigten handelt, bestätigt der Auftraggeber der Kontoauflösung, dass der zweite Sorgeberechtigte mit der Kontoauflösung einverstanden ist und dieser zugestimmt hat.
- Einzelkonto eines Minderjährigen mit gemeinschaftlicher Verfügung beider Sorgeberechtigten handelt, sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich.
- Einzelkonto einer juristischen Person mit gemeinschaftlicher Verfügung von mehreren oder allen vertretungsberechtigten Personen handelt, sind die Unterschriften von den relevanten oder allen vertretungsberechtigten Personen erforderlich.